Unser Grundgesetz

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Was macht ein Land, dass sich millionenfach mörderisch an anderen Völkern vergangen hat ? Es gibt sich in der Folge daraus das wohl humanistischste Grundgesetz, welches die Welt bis dato gesehen hat, so geschehen am 23. Mai 1949 in den westlich besetzten Gebieten Deutschlands. Auf Anweisung der Westalliierten entwarf man im sog. parlamentarischen Rat die Grundrechte (Art. 1 bis 19) und in den weiteren Artikeln das Staatsorganisationsrecht.  Wer sich einmal die Mühe macht und die ersten 19 Artikel aufmerksam durchliest, stellt sehr schnell fest, dass die Gesetze in einer sehr einfachen Sprache geschrieben sind, die jedermann verstehen kann, ohne dafür Jura studiert zu haben. Ziel war es damals, die grundlegenden Menschen und Bürgerrechte für ein zusammenhängendes westliches Staatsgebiet zu definieren. Aus diesem Grund sprach man zunächst auch nicht von einer Verfassung. Diese hätte vom Volk ratifiziert werden müssen, und wäre einer Staatsgründung gleich gekommen, was eine Teilung der Nation noch mehr zementiert hätte. Das Grundgesetz wurde als Provisorium angenommen, bis die gesamte deutsche Nation in Einheit eine Verfassung entwerfen würde. Das dies noch 40 Jahre dauern sollte, konnte damals niemand ahnen.

Jetzt gibt es viele Verschwörungstheoretiker, die meinen, das Grundgesetz sei ja keine Verfassung, und deswegen gäbe es die Bundesrepublik Deutschland ja eigentllich auch nicht. Auf den ersten Blick erscheint das auch schlüssig, da entgegen Artikel 146 nach der Wiedervereinigung keine Verfassung für das gesamte deutsche Volk erarbeitet wurde, sondern im sog. „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ lediglich der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD verfügt wurde. Beschlossen wurde dies durch die Volkskammer der DDR, eine vom Volk in einer demokratischen Wahl legitimierte Institution. Warum sollte man auch eine neue Verfassung erarbeiten, wenn es eigentlich schon eine perfekte Vorlage gibt? Das Volk der DDR war somit durchaus bei der Annahme ihres Grundgesetzes beteiligt, wie es der Artikel 146 verlangt, wenn auch nur indirekt. Gleiches gilt natürlich auch für die Bürger der BRD. Hier wurde der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ durch den Bundestag ratifiziert.

Und nun noch etwas zum Thema direkter Bürgerbeteiligung auf Bundesebene:

Das Fehlen solcher Regelungen im Grundgesetz sind Lehren, die man aus der Weimarer Zeit gezogen hat.  Hier im Zitat von Theodor Heuss ist es eigentlich sehr gut erklärt, warum der „Pöbel“ nicht über staatsrechtliche Dinge mitentscheiden sollte:

„Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die plebiszitären Elemente, die Weimar so stark berücksichtigt hatte, weggelassen, weil sie gewusst haben,  wie die primitive Demagogie in einem verstörten Volke zur Staatsgefahr werden kann.“

Wenn ich an Pegida, AFD, NPD, NSU ,RAF usw… denke, finde ich, hatten die Mütter und Väter in ihrer Angst absolut Recht.

Das Argument, das der Volkeswille ja in unserer Demokratie nicht mehr berücksichtigt würde, wird alleine dadurch widerlegt, dass es Parteien wie die Piraten oder die AFD in diverse Parlamente schaffen. Dies ist doch der beste Beweis dafür, dass die verschiedenen gesellschaftlichen Strömungen in unseren Parlamenten abgebildet werden. Ich denke, da muss an unserer Verfassung nichts geändert werden.

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